Schad- und Störstofferkundung
Bei Abbruch, Rückbau und Sanierung von Bauwerken fallen schadstoffbelastete Baumaterialien an. Sie verlangen im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung besondere ökologische, gesundheits- und sicherheitstechnische Maßnahmen – die in einem zumutbaren ökonomischen Rahmen bleiben sollen.
Erkundung vor dem Rückbau
Die Erkundung vor Beginn der Arbeiten nach ÖNORM B 3151 und ONR 192130 zeigt, welche Materialien getrennt auszubauen und wie sie zu entsorgen sind. Das spart Kosten beim Rückbau und schafft Sicherheit für Bauherren, Abbruchunternehmen und Behörden.
Gemeinsam mit der Bewertung des Aushub- und Recyclingmaterials (Fachbereich Boden) begleiten wir Ihr Projekt vom ersten Befund bis zur Abfallmassenbilanz.
Vom Befund zur Abfallmassenbilanz
Asbestzement am Dach, teerhaltige Pappen, PAK in Klebern, künstliche Mineralfasern in Dämmungen: Wir nehmen die Proben, lassen sie in akkreditierten Labors analysieren und schreiben das Schadstoffkataster, nach dem der Rückbau geplant und ausgeschrieben wird. Während der Arbeiten begleiten wir den Ausbau als chemische Bauaufsicht.
Normen | Verordnungen | Gesetze
- ÖNORM B 3151 Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
- ONR 192130 Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten
- ÖNORM ISO 16000-32:2014 Innenraumluftverunreinigungen, Teil 32: Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe
- Deponieverordnung 2008 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Deponien
- Recycling-Baustoffverordnung Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, Trennung und Behandlung der Abfälle, Herstellung und Abfallende von Recycling-Baustoffen
- Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 „Weißbuch“ der österreichischen Abfallwirtschaft (§ 8 Abs. 2 AWG 2002)
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